Auch dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüfen wir als Feuerungskontrolleure alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Wir beraten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.
